top of page

AGB

Unter dem Kürzel AGB fasst man alle Geschäftsbedingungen zusammen die der schnellen Abwicklung von Verträgen und Abmachungen dienen. Diese werden von einer Vertragspartei erstellt und von der anderen angenommen oder abgelehnt. In meinem Tätigkeitsfeld spielen diese nur an wenigen Berührungspunkten eine Rolle, dennoch stehen sie der Kundschaft jederzeit zur Verfügung. Laut Gesetzt müssen die AGBs bei Onlinegeschäften zur Kenntnis gegeben werden. Da hier online keine Kaufverträge zustande kommen, beziehen sich die AGBs auf die fertiggestellte Arbeit zu späterem Zeitpunkt.

1. Die von LM dem Auftraggeber gestellten Bau und Hilfsstoffe werden nicht explizit auf Qualität, Menge und Richtigkeit geprüft.

2. Die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB gilt als vereinbart.

3. Für den bauseits von uns nicht vorgenommenen Unterbaus gibt es keine Prüfung auf Tragfähigkeit, Frostsicherheit, planmäßige Höhenlage usw. Für Schäden die durch         Fehler des Unterbaus entstehen (Senkung, Spurrillen und dergleichen) wird daher keine Haftung übernommen.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns vor Arbeitsbeginn unaufgefordert die Lage eventuell vorhandener Leitungen und Versorgungsträger anzuzeigen. Schäden an Gas           Strom, Wasser und Telefon infolge unterlassener Aufklärung über Versorgungsleitungen, die von uns verursacht werden, können nicht angelastet werden.

5. Ein evtl. schneiden bzw. ablängen auf Gehrung oder rechtwinklig von Bord und Leistensteinen stellt gemäß DIN 18318  eine besondere Leistung dar und somit zusätzlich    vergütet werden.

6. Arbeitsgerätschaften wie Bagger, Vibrationsplatte und Schneidtisch werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt unter dem Aspekt das eine Maschinenversicherung       besteht, oder die Geräte müssen kostenpflichtig über die Firma bezogen werden.

7. Im Verladepreis nicht enthalten sind Bord und Einfassungssteine aus Naturstein oder Beton. Ebenso Bearbeiten der Passstücke an Kanten, Anschlüssen, und                      Aussparungen oder dgl.. Ein Zuschlag entfällt wenn hiefür eine  gesonderte Anlageposition besteht.

8. Für Verteilung von Beton ist bevorzugt ein Mischerfahrzeug zu verwenden zu Lasten des AG. Ist dies nicht der Fall können gesonderte Aufwendungen für die                        Bereitstellung seitens LM Services entstehen. 

9. Unsere Leistungen gestalten sich primär als Verlegeleistungen, die dazu benötigten Bau und Hilfsstoffe sind bauseits  rechtzeitig vorzuhalten. sämtliche Materialien sind      durch den AG zur Einbaustelle nach Angaben seitens der Firma  zu Transportieren. Ist dies nicht gewünscht muss mit den durch die Firma bereitgestellten Materialien und    Lieferanten  einverstanden sein. 

10. Bei der Verlegung von Pflasterflächen und Terrassen auf Splitt, wird die Fläche von uns einmalig verdichtet und eingesandet, jedes zusätzliche verdichten und                      Sandschicht aufbringen muss zusätzlich vergütet werden.  

11. Sollen gebrauchte Steine zum Einsatz kommen müssen diese vom AG gründlich gesäubert und von Anhaftenden restlos bereinigt werden. Sie sind sortiert und                    gestapelt auf Paletten zu übergeben. Die Entsorgung und Bereinigung von Bauschutt, Grünabfall und anderen Resten muss vom AG übernommen oder als zusätzliche          Aufwendung vergütet, von uns übernommen werden.

12.Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem AG und er stellt an den AN von allen Ansprüchen aus einer evtl. Verletzung der Vekehrssicherheitpflicht frei.

13. Alle Angebote sind freibleibend. Eine schriftliche Auftragsbestätigung entfällt, wenn wir mit den Pflasterarbeiten auf der Baustelle begonnen haben. Ausführung und              Fertigstellungstermine können nur mit unserer Zustimmung vereinbart werden. 

14.In Abänderung zu §9 VOB/B  Bedarf es bei Zahlungsverzug keiner weiteren Fristsetzung an den AG. Der AN ist berechtigt, nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist,         den vertrag sofort zu kündigen und die Arbeiten einzustellen.

15. Werden durch Planänderungen oder andere Anordnungen de AG die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so muss ein                      neuer Einheitspreis vereinbart werden. Vom Angebot abweichende Leistungen müssen vor Ausführung bei uns angemeldet werden, damit der Vergütungsanspruch bzw.       das Nachtragsangebot mitgeteilt werden kann.

16. Vom AG verschuldete Verzögerungen und Standzeiten, aufgrund ungenügender oder nicht rechtzeitig erfolgter Vorleistungen oder Beihilfen, notwenige                                  Baustellenwechsel oder Arbeiten die Aufgrund der Baustelleneigenheiten nicht auf die Leistung ausgeführt werden können, werden auf Regie abgerechnet. 

17. Bei Fertigstellung, Vollständigkeit und Mängelfreiheit muss unverzüglich bzw. vor Benutzung unserer Leistungen die Abnahme, durch den AG erfolgen, ansonsten wird       §12 nr. 5 VOB/B rechtskräftig.
18. Es gilt deutsches Recht . Verträge werden bevorzugt auf Deutsch gefertigt. 
19. Der Umzug oder die Beräumung darf auch als Beiladungstransport ausgeführt werden.

20. Der Spediteur darf einen Dritten Frachtführer mit der Durchführung der zu erledigenden Arbeiten beauftragen. 

21. Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet, 

22. Leistungen - Der AN erbringt seine Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Währung des Interesses des AG gegen Zahlung eines Entgelts. 

23. Erweitert der AG nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang, sind hierdurch entstandene Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.

24. Das Personal ist sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro, Gas, Dübel oder anderen Installationsarbeiten berechtigt. 

25. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den AG zu ersetzen, sofern sie der Spediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

26. Die Haftung ist auf 50.000€ je Schadensfall begrenzt. Dies gilt nicht wenn der Schaden verursacht wurden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Spediteurs, oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. 

27.Soweit der Absender gegenüber dem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weisst er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungen direkt, an den Spediteur zu zahlen.

28. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern.

29.Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. 

30.Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den AN zu richten.

31. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, ob kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

32.Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto zu bezahlen. 

33. Zahlungen in ausländischen Währungen werden nach dem Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.

34. Kommt der AG seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Spediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. 

35. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

36.Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht außer der AG räumt dies explizit ein. 

37. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt er, so kann der Möbelspediteur sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht in seiner Risikobereich zuzurechnen sind, entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie die zu ersetzende Aufwendung verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er Infolge der Aufhebung des Betrags an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt, oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen. 

38. Für Rechtstreitgkeiten mit Vollkaufleuten aufgrund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen , die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich der Spediteur befindet, ausschließlich zuständig. 

39. Für Rechtstreitgkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

​

40. Datenschutz- Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zu Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. 

​

bottom of page